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bioinformatik:konsti
Table of Contents
Konstituierende Sitzung
Ablauf
- Protokoll schreiben
- Wahlen
- weitere TOPs
- Protokoll an Vorstand schicken
Wahl
- eventuell Wahlverantwortliche*n
- Sprecher*in
- Stellvertreter*in
- Haushaltsverantwortliche*n
- Kassenverantwortliche*n
Weitere wichtige Aufgaben (keine Wahl notwendig)
Termin
- Festlegung auf einen Sitzungstermin
Bemerkungen von Lupus
Unsere Satzung sagt zur Konsti:
§ 11 (3) 1 Der*die Sprecher*in sowie dessen*deren Stellvertreter*in sind von der einfachen Mehrheit der FSR-Mitglieder auf der konstituierenden Sitzung zu wählen. 2 Sie müssen Mitglieder des Fachschaftsrates sein.
- Sprecherwahl + Stellvertreterwahl sind also Pflicht auf der Konsti
- beide müssen zum FSR gehören, also vorher von den Studenten zu FSR-Mitgliedern gewählt worden sein
§ 15 (2) 1 Dieser Termin wird zu Beginn des Semesters in der Konstituierendensitzung festgelegt und ist innerhalb von fünf Werktagen nach § 5 zu veröffentlichen.
- Festlegung auf einen Sitzungstermin ist Pflicht (kann man ja später nochmal ändern)
§ 15 (5) 1 Die konstituierende Sitzung eines neuen Fachschaftsrates wird entgegen Abs. 2 vom Wahlvorstand einberufen. 2 Er leitet die Sitzung bis zur Wahl des*der Sprecher*in. 3 Näheres regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft.
§ 21 (1) 1 Der Fachschaftsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung eine*n Haushaltsverantwortliche*n und eine*n Kassenverantwortliche*n. 2 Sie sollen Mitglieder des Fachschaftsrates und müssen Mitglieder der Fachschaft sein.
- müssen zur Fachschaft Bioinformatik gehören, aber nicht zum Fachschaftsrat, d.h. müssen (sollten nur) keine gewählten FSR-Mitglieder sein, kann also auch von freiwilligen Helfern übernommen werden
Die Wahlordnung der Studierendenschaft gibt es beim StuRa https://www.stura.uni-jena.de/downloads/ordnungen/Wahlordnung.pdf
Dort steht dann weiter:
§ 13 Konstituierende Sitzung ... (viele Absätze)
- Wahl von Haushalts- und Kassenverantwortlichen ist auch Pflicht auf der Konsti
- Empfehlung: alle anderen Ämter sollten/können ebenfalls zur Konsti vergeben werden, müssen aber nicht
- nach Beginn der Vorlesungszeit den Termin für die Konsti nicht zu lange aufschieben, man kann sie auch schon eher durchführen (gleich nach Beginn der Amtszeit)
Zum Wahlvorstand, der die Konsti einberuft und anfangs leitet, sagt leider auch die Wahlordnung der Studierendenschaft nicht all zu viel Nützliches:
§ 2 (1) 1 Für die Wahl zum Studierendenrat wird von diesem bis spätestens 14 Tage nach Beginn des Vorlesungszeitraumes des Sommersemesters ein Wahlvorstand aus fünf, mindestens jedoch aus drei immatrikulierten Studierenden entsprechend § 16 Abs. 1 – 3 der Satzung beauftragt. 2 Dieser wählt aus seiner Mitte ein*e Wahlleiter*in.
- trifft meiner Meinung nach nicht so richtig auf FSRe zu, 3-5 Mitglieder im Wahlvorstand (eine Person reicht) und Wahl eines Wahlleiters (haben wir noch nie gemacht) ist für den StuRa ok, für uns aber Quatsch. Wir haben es meistens ganz ohne Wahlvorstand gemacht.
- Protokoll anfertigen nicht vergessen, wie zu einer normalen FSR-Sitzung!
- Eine Kopie geht an den StuRa.
bioinformatik/konsti.txt · Last modified: 2018/07/17 15:13 by fsrbioinfo
