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bioinformatik:konsti

Konstituierende Sitzung

Ablauf

  • Protokoll schreiben
  • Wahlen
  • weitere TOPs
  • Protokoll an Vorstand schicken

Wahl

  • eventuell Wahlverantwortliche*n
  • Sprecher*in
  • Stellvertreter*in
  • Haushaltsverantwortliche*n
  • Kassenverantwortliche*n

Weitere wichtige Aufgaben (keine Wahl notwendig)

  • FSR-KOM eventuell 2 Personen abwechselnd
  • E-Mail mindestens 2 Personen, die sich die Aufgaben einteilen
  • Protokoll eine Person + Stellvertreter*in
  • Website eine Person + Stellvertreter*in
  • Prüfungskommission

Termin

  • Festlegung auf einen Sitzungstermin

Bemerkungen von Lupus

Unsere Satzung sagt zur Konsti:

  § 11 (3) 1 Der*die Sprecher*in sowie dessen*deren Stellvertreter*in sind
  von der einfachen Mehrheit der FSR-Mitglieder auf der konstituierenden
  Sitzung zu wählen. 2 Sie müssen Mitglieder des Fachschaftsrates sein.
  • Sprecherwahl + Stellvertreterwahl sind also Pflicht auf der Konsti
  • beide müssen zum FSR gehören, also vorher von den Studenten zu FSR-Mitgliedern gewählt worden sein
  § 15 (2) 1 Dieser Termin wird zu Beginn des Semesters in der
  Konstituierendensitzung festgelegt und ist innerhalb von fünf Werktagen
  nach § 5 zu veröffentlichen.
  • Festlegung auf einen Sitzungstermin ist Pflicht (kann man ja später nochmal ändern)
  § 15 (5) 1 Die konstituierende Sitzung eines neuen Fachschaftsrates wird
  entgegen Abs. 2 vom Wahlvorstand einberufen. 2 Er leitet die Sitzung bis
  zur Wahl des*der Sprecher*in. 3 Näheres regelt die Wahlordnung der
  Studierendenschaft.
  § 21 (1) 1 Der Fachschaftsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung
  eine*n Haushaltsverantwortliche*n und eine*n Kassenverantwortliche*n. 2
  Sie sollen Mitglieder des Fachschaftsrates und müssen Mitglieder der
  Fachschaft sein.
  • müssen zur Fachschaft Bioinformatik gehören, aber nicht zum Fachschaftsrat, d.h. müssen (sollten nur) keine gewählten FSR-Mitglieder sein, kann also auch von freiwilligen Helfern übernommen werden

Die Wahlordnung der Studierendenschaft gibt es beim StuRa https://www.stura.uni-jena.de/downloads/ordnungen/Wahlordnung.pdf

Dort steht dann weiter:

  § 13 Konstituierende Sitzung
  ... (viele Absätze)
  • Wahl von Haushalts- und Kassenverantwortlichen ist auch Pflicht auf der Konsti
  • Empfehlung: alle anderen Ämter sollten/können ebenfalls zur Konsti vergeben werden, müssen aber nicht
  • nach Beginn der Vorlesungszeit den Termin für die Konsti nicht zu lange aufschieben, man kann sie auch schon eher durchführen (gleich nach Beginn der Amtszeit)

Zum Wahlvorstand, der die Konsti einberuft und anfangs leitet, sagt leider auch die Wahlordnung der Studierendenschaft nicht all zu viel Nützliches:

  § 2 (1) 1 Für die Wahl zum Studierendenrat wird von diesem bis
  spätestens 14 Tage nach Beginn des Vorlesungszeitraumes des
  Sommersemesters ein Wahlvorstand aus fünf, mindestens jedoch aus drei
  immatrikulierten Studierenden entsprechend § 16 Abs. 1 – 3 der Satzung
  beauftragt. 2 Dieser wählt aus seiner Mitte ein*e Wahlleiter*in.
  • trifft meiner Meinung nach nicht so richtig auf FSRe zu, 3-5 Mitglieder im Wahlvorstand (eine Person reicht) und Wahl eines Wahlleiters (haben wir noch nie gemacht) ist für den StuRa ok, für uns aber Quatsch. Wir haben es meistens ganz ohne Wahlvorstand gemacht.
  • Protokoll anfertigen nicht vergessen, wie zu einer normalen FSR-Sitzung!
  • Eine Kopie geht an den StuRa.
bioinformatik/konsti.txt · Last modified: 2018/07/17 15:13 by fsrbioinfo