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Konstituierende Sitzung

Ablauf

Wahl

Weitere wichtige Aufgaben (keine Wahl notwendig)

Termin

Bemerkungen von Lupus

Unsere Satzung sagt zur Konsti:

  § 11 (3) 1 Der*die Sprecher*in sowie dessen*deren Stellvertreter*in sind
  von der einfachen Mehrheit der FSR-Mitglieder auf der konstituierenden
  Sitzung zu wählen. 2 Sie müssen Mitglieder des Fachschaftsrates sein.
  § 15 (2) 1 Dieser Termin wird zu Beginn des Semesters in der
  Konstituierendensitzung festgelegt und ist innerhalb von fünf Werktagen
  nach § 5 zu veröffentlichen.
  § 15 (5) 1 Die konstituierende Sitzung eines neuen Fachschaftsrates wird
  entgegen Abs. 2 vom Wahlvorstand einberufen. 2 Er leitet die Sitzung bis
  zur Wahl des*der Sprecher*in. 3 Näheres regelt die Wahlordnung der
  Studierendenschaft.
  § 21 (1) 1 Der Fachschaftsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung
  eine*n Haushaltsverantwortliche*n und eine*n Kassenverantwortliche*n. 2
  Sie sollen Mitglieder des Fachschaftsrates und müssen Mitglieder der
  Fachschaft sein.

Die Wahlordnung der Studierendenschaft gibt es beim StuRa https://www.stura.uni-jena.de/downloads/ordnungen/Wahlordnung.pdf

Dort steht dann weiter:

  § 13 Konstituierende Sitzung
  ... (viele Absätze)

Zum Wahlvorstand, der die Konsti einberuft und anfangs leitet, sagt leider auch die Wahlordnung der Studierendenschaft nicht all zu viel Nützliches:

  § 2 (1) 1 Für die Wahl zum Studierendenrat wird von diesem bis
  spätestens 14 Tage nach Beginn des Vorlesungszeitraumes des
  Sommersemesters ein Wahlvorstand aus fünf, mindestens jedoch aus drei
  immatrikulierten Studierenden entsprechend § 16 Abs. 1 – 3 der Satzung
  beauftragt. 2 Dieser wählt aus seiner Mitte ein*e Wahlleiter*in.