Unsere Satzung sagt zur Konsti:
§ 11 (3) 1 Der*die Sprecher*in sowie dessen*deren Stellvertreter*in sind von der einfachen Mehrheit der FSR-Mitglieder auf der konstituierenden Sitzung zu wählen. 2 Sie müssen Mitglieder des Fachschaftsrates sein.
§ 15 (2) 1 Dieser Termin wird zu Beginn des Semesters in der Konstituierendensitzung festgelegt und ist innerhalb von fünf Werktagen nach § 5 zu veröffentlichen.
§ 15 (5) 1 Die konstituierende Sitzung eines neuen Fachschaftsrates wird entgegen Abs. 2 vom Wahlvorstand einberufen. 2 Er leitet die Sitzung bis zur Wahl des*der Sprecher*in. 3 Näheres regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft.
§ 21 (1) 1 Der Fachschaftsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung eine*n Haushaltsverantwortliche*n und eine*n Kassenverantwortliche*n. 2 Sie sollen Mitglieder des Fachschaftsrates und müssen Mitglieder der Fachschaft sein.
Die Wahlordnung der Studierendenschaft gibt es beim StuRa https://www.stura.uni-jena.de/downloads/ordnungen/Wahlordnung.pdf
Dort steht dann weiter:
§ 13 Konstituierende Sitzung ... (viele Absätze)
Zum Wahlvorstand, der die Konsti einberuft und anfangs leitet, sagt leider auch die Wahlordnung der Studierendenschaft nicht all zu viel Nützliches:
§ 2 (1) 1 Für die Wahl zum Studierendenrat wird von diesem bis spätestens 14 Tage nach Beginn des Vorlesungszeitraumes des Sommersemesters ein Wahlvorstand aus fünf, mindestens jedoch aus drei immatrikulierten Studierenden entsprechend § 16 Abs. 1 – 3 der Satzung beauftragt. 2 Dieser wählt aus seiner Mitte ein*e Wahlleiter*in.